Hintergrund

Warum SecuList für Sie relevant ist!
 

Hinsichtlich der Bekämpfung von Terrorismus wurden EU-Verordnungen erlassen, durch die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet worden sind, verbotene Geschäftsbeziehungen zu erkennen und einen Handel, Kontakt oder eine Dienstleistung zu unterbinden.

Es wurden sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Maßnahmen und Einschränkungen gegen Personen, Vereinigungen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen erhoben. Diese sind in Namenslisten des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen verzeichnet. Unternehmen sollten deshalb ihre Datenbänke mit den Daten der Sanktionslisten abgleichen.

Wenn Ihr Unternehmen Handel mit U.S.-Gütern betreibt oder Sie unter das U.S.-Re-Exportrecht fallen, ist auch die Beachtung der U.S.-Sanktionslisten von Bedeutung, da U.S.-amerikanische Außenhandelsgesetze extraterritoriale Gültigkeit haben. Dazu zählen beispielsweise auch Güter, die aus US-Technologien, U.S.-Fachwissen oder mit mehr als minimaler US-Komponente hergestellt wurden.
Warenempfänger in Deutschland sollten ebenfalls ein Sanktionslistenscreening durchführen.

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens den Auflagen nachzukommen. Dazu zählen die Minimierung des Risikos eines Verstoßes gegen die EU-Verordnungen und die Optimierung der Kontrollmechanismen innerhalb des Unternehmens. Verstöße gegen die Verordnungen können Wirtschafts- und Imageschäden nach sich ziehen.
Da die Sanktionslisten ständigen Änderungen unterworfen sind, ist die Durchführung von Prüfungen mit aktuellen Daten besonders wichtig ist. Der mittlerweile so große Umfang der Sanktionslisten macht einen manuellen Abgleich nahezu unmöglich.

Eine Lösung für dieses Problem bietet unsere Compliance-Software SecuList.

 

 

Kontakt | AGB | Impressum | Datenschutz | Sitemap | Druckbare Ansicht | © 2008 - 2024 stoll informationssysteme | Powered by mojoPortal